06Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner seine fälligen Geldverbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann, weil er nicht über genügend Bargeldmittel verfügt. Die Zahlungsunfähigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner einzelne kleinere Verbindlichkeiten noch erfüllt. Die Zahlungsunfähigkeit ist Grund zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

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