06Wechsel
Ein gezogener Wechsel oder eine Tratte ist eine Anweisung, durch die der Aussteller den Schuldner ohne Angabe des Schuldgrundes anweist, eine gewisse Geldsumme an den in der Urkunde bezeichneten Wechselnehmer oder an dessen Order unbedingt zu zahlen, wobei der Aussteller für die Annahme und die Einlösung selbst haftet. Dagegen ist der eigene Wechsel (Solawechsel) ein Zahlungsversprechen, durch das sich der Aussteller ohne Angabe des Schuldgrundes selbst verpflichtet, eine bestimmte Geldsumme an den in der Urkunde bezeichneten Wechselnehmer oder an dessen Order unbedingt zu zahlen.