06Vollstreckungstitel

Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. In ihm sind die Parteien, Inhalt, Art und Umfang der Zwangsvollstreckung enthalten. Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind: Urteile, Prozessvergleiche, Urkunden und Vollstreckungsbescheide.

Der Vollstreckungsbescheid wird im Mahnverfahren erwirkt. Dieses bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, sofern der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht, verhältnismäßig schnell, kostengünstig und ohne mündliche Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel zu kommen.

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