06Verität

Die Verität benennt den rechtlichen Bestand einer Forderung, beinhaltet jedoch nicht die Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Beispiel: Verkauft Person A seine Forderung gegen Person C an Person B, so trägt Person B das Risiko für die Bonität von Person C. Person A muss nur dafür einstehen, dass die Forderung tatsächlich besteht, abtretbar ist und dass keine, oder nur dem Erwerber (Person B) bekannte Einreden oder Einwendungen, gegen die Forderung geltend gemacht werden können. A haftet aber nicht für die Bonität von C.

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