06Urteil

Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, für die besondere Formen vorgeschrieben sind. Grundsätzlich wird durch Urteil nach Beratung über eine Klage entschieden.

Ein Urteil wird schriftlich abgefasst. Es beinhaltet u. a. den Tatbestand und die Entscheidungsgründe. Im Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren enthält das Urteil außerdem eine Rechtsmittelbelehrung.

Die Urteile müssen von den Richtern, die daran mitgewirkt haben, unterschrieben werden. Urteile werden im Anschluss an die mündliche Verhandlung oder einen besonderen Urteilstermin verkündet. Außerdem werden sie von Amts wegen in schriftlicher Form zugestellt.

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