06Urkundenprozeß

Urkundenprozeß ist der Prozeß, bei dem ein Anspruch geltend gemacht wird, der die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand hat, bei dem die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Die Klage muß die Erklärung enthalten, daß im Urkundenprozeß geklagt werde.

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