06Streitwert
Mit dem Streitwert wird der Wert des Gegenstandes beziffert, über den prozessiert wird (Streitgegenstand). Er wird vom Gericht nach freiem Ermessen bestimmt. Relevanz erlangt er für die Berechnung der Anwaltsgebühren und der Gerichtskosten, die vom Streitwert abhängig sind. Weiterhin ist er für die sachliche Zuständigkeit des Gerichts und die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidend.