06Sicherungsübereignung
Eine Sicherungsübereignung ist ein in Deutschland in der Praxis häufig eingesetztes Kreditsicherungsmittel der Kreditinstitute.
Dabei überträgt der Kreditnehmer das Eigentum einer beweglichen Sache an die Bank. Die Übereignung erfolgt durch Einigung über den Eigentumsübergang und Vereinbarung eines Besitzkonstituts (beispielsweise Leihe oder Verwahrung).
Der Kreditnehmer bleibt unmittelbarer Besitzer der Sache, vermittelt aber dem Kreditinstitut (mittelbaren) Besitz. Gegenüber dem Kreditnehmer ist das Kreditinstitut nur treuhänderischer Eigentümer und zugleich mittelbarer Besitzer. Es darf dem Kreditnehmer gegenüber das Eigentum nur bei Verstoß gegen den Sicherungsvertrag (Nichtrückzahlung des Kredits - Sicherungsfall) verwerten, ist aber grundsätzlich an der Verfügung über und damit der Verwertung der übereigneten Sache nicht gehindert.