06Schwarze Liste
Schwarze Liste wird im kaufmännischen Sprachgebrauch das vom Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis der Personen genannt, die eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen (ehemals Offenbarungseid) abgegeben haben. Darunter werden i. w. S. die von Kreditschutzvereinen u. a. Verbänden geführten Listen von Schuldnern verstanden, bei denen Wechselproteste, Zahlungseinstellungen u. dgl. vorliegen. Die Verbreitung unrichtiger Angaben kann als Kreditgefährdung Schadensersatzansprüche auslösen.