06Schuldnerverzeichnis
Das beim Vollstreckungsgericht geführte Schuldnerverzeichnis umfasst die Personen, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben (ehemals Offenbarungseid); außerdem sind in das Schuldnerverzeichnis die Personen aufzunehmen, gegen die Haft angeordnet wurde, weil sie sich grundlos weigerten, eine solche eidesstattliche Versicherung abzugeben. Personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis dürfen nur zweckbestimmt (z.B. für eine beabsichtigte Zwangsvollstreckung) verwendet werden; das Gericht entscheidet über den Umfang einer beantragten Auskunft.
Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird gelöscht, wenn die Befriedigung des die Eintragung betreibenden Gläubigers nachgewiesen oder sonst der Eintragungsgrund weggefallen ist, spätestens aber nach Ablauf von 3 Jahren.