06Schuldnerberatung

Zahlreiche öffentliche und private Träger betreiben so genannte Schuldnerberatungen. Dort erhält der oder die Überschuldete Informationen und Hilfe, um den langen Weg aus der Verschuldung anzutreten. Manche Schuldnerberatungen sind gleichzeitig so genannte „geeignete Stellen“ im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO, sodass mit ihnen das außergerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren betrieben werden kann. Die Schuldnerberatungen bieten allerdings auch umfangreiche Hilfe zur Prävention an.

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