06Revision

Es gibt verschiedene Rechtsmittel gegen Urteile. Mit dem Rechtsmittel der Revision kann nur überprüft werden, ob in dem Verfahren, das zum Urteil führte, das Recht korrekt angewandt wurde. Dagegen können im Berufungsverfahren auch Tatsachen erneut überprüft bzw. neue Beweise in das Verfahren eingeführt werden.

In Zivilsachen ist die Revision in der Regel gegen Berufungsurteile der Oberlandesgerichte zulässig (Frist: 1 Monat nach Zustellung). Im Zivilverfahren findet die Revision gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile statt, allerdings nur, wenn dass Berufungsgericht sie im Urteil zugelassen hat. Auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin kann das Revisionsgericht die Revision zulassen.

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