06Leasing
Beim Leasing erwirbt der Leasinggeber das Leasinggut beim Lieferanten, um es abschliesend dem Leasingnehmer zum Gebrauch zu überlassen. Es handelt sich um einen atypischen Mietvertrag, d.h. die mietvertraglichen Gewährleistungsvorschriften werden abbedungen, wobei dem Leasingnehmer die Mängelrechte des Leasinggbers aus dem Kaufvertrag mit dem Lieferanten abgetreten werden. In der Regel darf derjenige, der eine Sache least, diese für einen vereinbarten Zeitraum nutzen und zahlt dafür die vereinbarten Raten. Am Ende der Vertragslaufzeit besteht oft die Möglichkeit, die geleaste Sache für den Restwert zu erwerben (Kaufoption).