06Kreditwürdigkeit
Sie bezeichnet die Zahlungs- bzw. Kreditfähigkeit des Kreditnehmers.
Während die Zahlungsfähigkeit die Möglichkeit des Kreditnehmers bezeichnet, seinen Zins- und Tilgungszahlungen nachzukommen, handelt es sich bei der Kreditfähigkeit um die rechtliche Voraussetzung, einen Kreditvertrag abschließen zu können.
Die positive Einschätzung der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität durch den Kreditgeber ist eine Grundvoraussetzung für die Gewährung eines Kredites.