06Kostenfestsetzung
Mit der Kostenfestsetzung, die durch einen entsprechenden Beschluss erfolgt, werden die Kosten eines Prozesses bestimmt und eventuelle Erstattungen bzw. anteilige Zahlungen festgelegt.
Mit der Kostenfestsetzung, die durch einen entsprechenden Beschluss erfolgt, werden die Kosten eines Prozesses bestimmt und eventuelle Erstattungen bzw. anteilige Zahlungen festgelegt.
Hotline: +41 71 677 20 90 | E-Mail: office@inkasso.ag