06Klage

Im Zivilprozess steht der Kläger, der die Klage erhebt, gegen den Beklagten, gegen den sich die Klage richtet. Im einstweiligen Rechtsschutz heißen die Parteien hingegen Antragsteller und Antragsgegner, da zur Aufnahme eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein Antrag nötig ist.

Im Strafverfahren wird der Beschuldigte je nach Verfahrensstation als Angeschuldigter oder Angeklagter bezeichnet. Angeschuldigter heißt er, sobald gegen ihn die öffentliche Klage (Anklage) durch die Staatsanwaltschaft erhoben worden ist. Nachdem der Richter über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden hat, wird er Angeklagter genannt.

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