06Instanz

Die Instanz (gleichbedeutend mit Rechtszug) ist ein Verfahrensabschnitt vor einem bestimmten Gericht aus dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs. Wer vor den deutschen Gerichten Rechtsschutz sucht, dem ist in der Regel ein mehrstufiger „Instanzenzug“ eröffnet, also die Möglichkeit einer Überprüfung der getroffenen Entscheidung durch ein Gericht höherer Instanz. Den Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs nennt man Rechtsweg. Um zur nächsthöheren Instanz zu gelangen, bedarf es eines Rechtsmittels. Dies sind im deutschen Recht Berufung, Revision und Beschwerde. Jedes Verfahren ist in der Regel auf maximal drei Instanzen begrenzt. Gegen die letztinstanzlichen Urteile ist in Deutschland nur die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. Die Verfassungsgerichtsbarkeit gehört jedoch nicht zum Instanzenzug. Eine Verfassungsbeschwerde ist nur erfolgreich, wenn eine Gerichtsentscheidung die Grundrechte verletzt.

Das Gericht erster Instanz bestimmt sich stets nach dem Streitgegenstand (im Bürgerlichen Recht in der Regel der Streitwert, im Strafrecht die erwartete Strafandrohung). Für Streitigkeiten im Zivilrecht ist Gericht erster Instanz in der Regel das Amtsgericht, wenn der Streitwert 5000 Euro nicht überschreitet (§ 23 GVG). Darüber hinaus ist das Amtsgericht in den Fällen des § 23 Nr. 2 GVG streitwertunabhängig zuständig. Die Berufungsinstanz ist dann grundsätzlich das Landgericht (§ 72 Abs. 1 GVG), ausnahmsweise das Oberlandesgericht(§ 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG). Die Berufung in zivilrechtlichen Streitigkeiten ist bei Streitwerten bis zu 600 Euro nur statthaft, wenn das Amtsgericht sie zulässt (§ 511 ZPO). Liegt der Streitwert oberhalb von 5000 Euro, so ist meist das Landgericht erste Instanz (Ausnahmen gelten beispielsweise bei wohnraummietrechtlichen Streitigkeiten). Berufungsinstanz ist dann das Oberlandesgericht.

Die Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof. In Familien- oder Kindschaftssachen ist das Amtsgericht erste Instanz. Berufungsinstanz ist dabei bereits das Oberlandesgericht und Revisionsinstanz der Bundesgerichtshof

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