06Inkassobüro / Inkassounternehmen

Ein Inkassobüro / Inkassounternehmen betreibt, wer sich gewerbsmäßig mit der Einziehung fremder oder zur Einziehung abgetretener Forderungen befasst . Die Aufnahme des Betriebs ist erlaubnispflichtig und muss nach dem Gesetz über aussergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) registrierungspflichtig.

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