06Inkassobüro / Inkassounternehmen
Ein Inkassobüro / Inkassounternehmen betreibt, wer sich gewerbsmäßig mit der Einziehung fremder oder zur Einziehung abgetretener Forderungen befasst . Die Aufnahme des Betriebs ist erlaubnispflichtig und muss nach dem Gesetz über aussergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) registrierungspflichtig.