06Illiquidität

Gegenteil von Liquidität, steht Illiquidität als Bezeichnung für den Zustand eines Unternehmens, fällige Forderungen dauerhaft nicht mehr erfüllen zu können. Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungseinstellungen können zur Insolvenz führen, sofern die Gläubiger nicht eine Stundung, Abschreibung ihrer Forderungen oder einen Vergleich in Erwägung ziehen.

Illiquidität ist nicht zu verwechseln mit dem Tatbestand der Überschuldung, der sich dadurch auszeichnet, dass die Vermögensgegenstände des Unternehmens in der Summe nicht mehr ausreichen, um die Schulden zu decken.

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