06Gläubiger

Gläubiger ist ein Berechtigter aus einem Schuldverhältnis, der vom Schuldner kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung fordern kann. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen und muss vom Schuldner nach Treu und Glauben bewirkt werden. Neben einer Geldleistung kann dies auch eine Arbeitsleistung oder die Einräumung von Rechten und Kreditsicherheiten darstellen.

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