06Gerichtsstand

Der Gerichtsstand legt fest, welches Gericht für eine Klage zuständig ist.

Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Wohnsitz der beklagten Partei. Hier ist die Klage einzureichen, wenn kein besonderer Gerichtsstand einschlägig ist. Für bestimmte Streitigkeiten sind besondere Gerichtsstände vorgesehen. Beispielsweise dort, wo ein Gründstück liegt. In mietrechtlichen Streitigkeiten ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem sich das Mietobjekt befindet.

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