06Gerichtskosten
Gerichtskosten erhebt der Staat in Deutschland für die Tätigkeit seiner Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren. Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen. Die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG), der Kostenordnung (KostO) und diverser Nebengesetze erhoben. Die Höhe der Gerichtskosten hängt von der Höhe des Streitwertes ab.