06Forderungspfändung

Unter Forderungspfändung ist unter anderem die Pfändung von Lohn- sowie von Sozialleistungsansprüchen zu verstehen. Grundsätzlich kann ein Gläubiger, der einen rechtskräftigen Titel gegen den Schuldner hat, auch in Forderungen des Schuldners gegenüber anderen vollstrecken.

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