06Forderungspfändung
Unter Forderungspfändung ist unter anderem die Pfändung von Lohn- sowie von Sozialleistungsansprüchen zu verstehen. Grundsätzlich kann ein Gläubiger, der einen rechtskräftigen Titel gegen den Schuldner hat, auch in Forderungen des Schuldners gegenüber anderen vollstrecken.