06Factoring
Factoring bezeichnet den Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor deren Fälligkeit an einen sog. Factor. Dieser übernimmt je nach Vertrag unterschiedliche Funktionen für das Unternehmen (Verkäufer bzw. Zedent der Forderung): Der Factor sichert die Liquidität des Unternehmens, indem er ihm die offenen Forderungen sofort nach Rechnungsstellung gutschreibt. Die Leistung des Factors erfolgt entgeltlich gegen eine Gebühr.