06Böser Glaube
Böser Glaube ist gegeben, wenn dem Erwerber einer beweglichen Sache bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört
Böser Glaube ist gegeben, wenn dem Erwerber einer beweglichen Sache bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört
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