06Betreibungsamt
Zu den Hauptaufgaben der Betreibungsämter zählen:
- Die Durchführung der Betreibung auf Pfändung und
- Die Durchführung der Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes
- Der Vollzug von Pfändungen und Arresten
- Die Verwahrung und Verwaltung des mit Beschlag belegten Gutes
- Die Verwertung von Gegenständen
- Die Entgegennahme von Zahlungen für Rechnung des Gläubigers
- Das Erteilen von Auskünften aus dem Betreibungsregister
Das Betreibungsamt muss den Grund für die Betreibung nicht prüfen.
