06Vermögensverzeichnis
Auflistung des Einkommens und Vermögens im Exekutionsverfahren (früher "Offenbarungseid") bzw. Aufstellung aller Aktiva (Vermögen, Guthaben, Forderungen) und Passiva (Schulden) im Konkursverfahren.
Im Exekutionsverfahren muss der Schuldner ein Vermögensverzeichnis vorlegen, wenn keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden werden.
Das Vermögensverzeichnis ist nicht vor Gericht zu beeiden, falsche oder unvollständige Angaben im Vermögensverzeichnis sind jedoch strafbar.
Im Konkursverfahren ist die Vorlage eines genauen Vermögensverzeichnisses Voraussetzung für die Eröffnung, wenn es an einem zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichendem Vermögen fehlt.
