06Kulanzlösung
Schuldenregulierung durch freiwilliges Entgegenkommen des Gläubigers ohne entsprechenden Rechtsanspruch des Schuldners, z.B. durch Stundung, Zinsensenkung oder Teilverzicht (siehe auch Vergleich). Häufig ist es für den Gläubiger aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Schuldners günstiger, auf einen Teil seiner Ansprüche zu verzichten, wenn dadurch wenigstens eine teilweise Rückzahlung ermöglicht wird.