06Kuckuck
Umgangssprachliche Bezeichnung der Pfändungsmarke des Gerichtsvollziehers. Diese Marken, die den Bundesadler als Merkmal haben, werden auf die gepfändeten Gegenstände aufgeklebt und dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden.
Umgangssprachliche Bezeichnung der Pfändungsmarke des Gerichtsvollziehers. Diese Marken, die den Bundesadler als Merkmal haben, werden auf die gepfändeten Gegenstände aufgeklebt und dürfen nicht eigenmächtig entfernt werden.
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