06Fälligkeit
Zeitpunkt, zu dem eine Forderung bezahlt werden muss. Die Fälligkeit wird meist bei Vertragsabschluss vereinbart. Wurde kein Fälligkeitszeitpunkt festgelegt, kann der Gläubiger die Forderung durch Mahnung des Schuldners jederzeit fällig stellen. Mit Eintritt der Fälligkeit können Verzugszinsen berechnet und gerichtliche Klage eingebracht werden.
