06E-Register-Auszug (Auszug aus dem Exekutionsregister)

Alle Exekutionsanträge werden vom zuständigen Bezirksgericht in einem eigenen Register aufgezeichnet. Der Schuldner kann jederzeit Einsicht in seine Exekutionsakten nehmen und auf seine Kosten Abschriften verlangen. Häufig ist ein Auszug aus dem E-Register zur Erstellung einer vollständigen Gläubigerliste unverzichtbar, in der Regel wird dieser dem Schuldner unbürokratisch und kostenlos ausgestellt.

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