06Delogierung
Zwangsweise Räumung von Haus oder Wohnung durch den Gerichtsvollzieher, meist aufgrund nicht bezahlter Miete. Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Exekutionstitels kann der Eigentümer einen Antrag auf Räumung einbringen, er muss die dazu erforderlichen Hilfsmittel (Spedition, Arbeitskräfte etc.) zur Verfügung stellen. Auch die Bewohner selbst können zwangsweise durch die Gendarmerie bzw. Polizei von der Liegenschaft entfernt werden. Drohende Obdachlosigkeit kann unter Umständen durch einen Antrag auf Räumungsaufschub abgewendet werden.