06Abschöpfungsverfahren
Das Abschöpfungsverfahren ist eine spezielle Art des Schuldenregulierungsverfahrens im Rahmen des Privatkonkurses.
Bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen und Zahlung von: mindestens 10 % der Gesamtforderungen (in Härtefällen weniger) in 7 bis 10 Jahren oder 50 % nach mindestens 3 Jahren durch Abtretung des pfändbaren Teiles der Einkünfte, oder durch sonstige Zahlungen, wird der Schuldner von den Restschulden befreit. Voraussetzungen:
- 1. Unmöglichkeit einer anderweitigen Schuldenregelung
- 2. Keine strafrechtliche Verurteilung wegen bestimmter Delikte
- 3. Keine schuldhafte Vermögensverschleuderung oder unverhältnismäßige Begründung von Schulden
- 4. Völlige Offenlegung der wirtschaftlichen Lage und aktive Mitarbeit im Regulierungsverfahren
- 5. Bereitschaft zu angemessener Erwerbstätigkeit und zum Leben am Existenzminimum für 3 bis 10 Jahre
